6 U 146/95•Oberlandesgericht Hamm, 1996-01-08, 6 U 146/95
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 6 U 146/95 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1996-01-08
Aktenzeichen: 6 U 146/95
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1996:0108.6U146.95.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten und die Anschlußberufung der Klägerin gegen das am 15. Mai 1995 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Essen werden zurückgewiesen.
Die Kosten der 2. Instanz tragen die Klägerin zu 1/3, die Beklagten zu 2/3.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Beschwer der Parteien: unter 30.000,00 DM.
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