29 U 80/95•Oberlandesgericht Hamm, 1996-01-12, 29 U 80/95
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 29 U 80/95 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1996-01-12
Aktenzeichen: 29 U 80/95
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1996:0112.29U80.95.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 29. Zivilsenat
Tenor
Der Tenor des am 12. Dezember 1995 verkündeten Urteils wird gem. § 319 ZPO wegen offensichtlicher Unrichtigkeit dahin berichtigt, daß die Kostenentscheidung wie folgt lautet:
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Beklagte zu 7%, der Kläger zu 93%.
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