6 W 3/95•Oberlandesgericht Hamm, 1996-03-21, 6 W 3/95
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 6 W 3/95 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1996-03-21
Aktenzeichen: 6 W 3/95
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1996:0321.6W3.95.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Kläger nach einem Gegenstandswert von 1.700, DM; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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