Oberlandesgericht Hamm, 1996-04-25, 3 Ss 369/96

3 Ss 369/96Obergericht25.04.1996

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 3 Ss 369/96 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1996-04-25

Aktenzeichen: 3 Ss 369/96

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1996:0425.3SS369.96.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Strafsenat

Tenor

Das angefochtene Urteil wird aufgehoben.

Das Verfahren wird eingestellt.

Die Kosten des Verfahrens und die dem Angeklagten entstandenen notwendigen Auslagen werden der Staatskasse auferlegt.

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