27 U 20/96•Oberlandesgericht Hamm, 1996-05-14, 27 U 20/96
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 27 U 20/96 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1996-05-14
Aktenzeichen: 27 U 20/96
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1996:0514.27U20.96.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 27. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung wird das am 17. November 1995 verkündete Urteil der 21. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund abgeändert und wie folgt neu gefaßt:
Die Klage wird mit dem Leistungsantrag abgewiesen.
Es wird festgestellt, daß die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, der Klägerin 1/3 aller zukünftigen materiellen Schäden zu ersetzen, die ihr aufgrund des Verkehrsunfalls des “(…)” R. Q. am 05. November 1992 in N. noch entstehen werden.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des ersten Rechtszuges werden der Klägerin zu
92 % und den Beklagten zu 8 % auferlegt.
Die Kosten des Rechtsmittels fallen den Beklagten zur Last.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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