8 U 150/95•Oberlandesgericht Hamm, 1996-06-10, 8 U 150/95
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 8 U 150/95 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1996-06-10
Aktenzeichen: 8 U 150/95
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1996:0610.8U150.95.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 25. April 1995 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Essen wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beschwer des Klägers liegt unter 60.000,00 DM.
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