Oberlandesgericht Hamm, 1996-10-02, 20 U 77/96

20 U 77/96Obergericht02.10.1996

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 20 U 77/96 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1996-10-02

Aktenzeichen: 20 U 77/96

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1996:1002.20U77.96.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 17. Januar 1996 verkündete Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 19.000,00 DM abzuwenden, wenn nicht die Beklagte Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Beide Parteien können die Sicherheit auch durch Bankbürgschaft erbringen.

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