4 UF 346/96•Oberlandesgericht Hamm, 1996-10-10, 4 UF 346/96
Oberlandesgericht Hamm, 1996-10-10, 4 UF 346/96
4 UF 346/96Obergericht10.10.1996
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 4 UF 346/96 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1996-10-10
Aktenzeichen: 4 UF 346/96
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1996:1010.4UF346.96.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Senat für Familiensachen
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 14. Juni 1996 verkündete Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Dortmund abgeändert und wie folgt gefaßt:
Der vor dem Amtsgericht Schwerte am 6. März 1990 abgeschlossene Vergleich (1 F 218/89 AG Schwerte) wird für die Zeit ab 1. August 1996 dahin abgeändert, daß der Beklagte folgende Unterhaltsbeträge an den Kläger zu leisten hat:
a) für die Zeit vom 1. bis 13. August 1996 monatlich 803,69 DM,
b) für die Zeit ab 14. August 1996 monatlich 845,00 DM.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen, die weitergehende Berufung zurückgewiesen.
Die Kosten der ersten Instanz werden dem Kläger zu 1/3 und dem Beklagten zu 2/3 auferlegt.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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