2 Ws 405/96•Oberlandesgericht Hamm, 1996-10-11, 2 Ws 405/96
Oberlandesgericht Hamm, 1996-10-11, 2 Ws 405/96
2 Ws 405/96Obergericht11.10.1996
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 2 Ws 405/96 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1996-10-11
Aktenzeichen: 2 Ws 405/96
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1996:1011.2WS405.96.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Tenor
Dem Angeklagten wird auf seine Kosten Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungshauptverhandlung gewährt.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die insoweit entstandenen notwendigen Auslagen des Angeklagten trägt die Staatskasse.
Die Revision des Angeklagten ist damit gegenstandslos.
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