6 U 205/95•Oberlandesgericht Hamm, 1997-01-09, 6 U 205/95
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 6 U 205/95 — Teilurteil
Entscheidungsdatum: 1997-01-09
Aktenzeichen: 6 U 205/95
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1997:0109.6U205.95.00
Dokumenttyp: Teilurteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird unter Zurückweisung der Anschlußberufung der Beklagten das am 19. Juli 1995 verkündete Urteil der 21. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund abgeändert.
Die Klage ist dem Grunde nach gerechtfertigt, soweit sie auf die Zahlung eines Schmerzensgeldes gerichtet ist.
Es wird festgestellt, daß die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, der Klägerin auch sämtlichen weiteren materiellen und immateriellen Schaden aus dem Verkehrsunfalls vom 08. Juni 1991 auf der ... in ... zu ersetzen, soweit die Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergegangen sind.
Zur Entscheidung über die Höhe des Schmerzensgeldes wird die Sache an das Landgericht zurückverwiesen, das auch über die Kosten der Berufungsinstanz zu entscheiden hat.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Beschwer der Beklagten: 17.000,00 DM.
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