20 U 144/96•Oberlandesgericht Hamm, 1997-01-15, 20 U 144/96
Oberlandesgericht Hamm, 1997-01-15, 20 U 144/96
20 U 144/96Obergericht15.01.1997
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 20 U 144/96 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1997-01-15
Aktenzeichen: 20 U 144/96
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1997:0115.20U144.96.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 15. April 1996 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Essen abgeändert:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 21.000,00 DM abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Beide Parteien dürfen die Sicherheit auch durch Bankbürgschaft erbringen.
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