1 UF 289/96•Oberlandesgericht Hamm, 1997-02-04, 1 UF 289/96
Oberlandesgericht Hamm, 1997-02-04, 1 UF 289/96
1 UF 289/96Obergericht04.02.1997
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 1 UF 289/96 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1997-02-04
Aktenzeichen: 1 UF 289/96
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1997:0204.1UF289.96.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Senat für Familiensachen
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das am 5. Juli 1996 verkündete Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Bielefeld in seinem Ausspruch zum Ehegattenunterhalt unter 1) b) dahingehend abgeändert, daß die Zahlungsverpflichtung nur bis einschließlich August 1996 besteht und für die Folgezeit die Klage abgewiesen wird.
Im übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
Hinsichtlich der Kosten des Rechtsstreits erster Instanz verbleibt es bei der Kostenentscheidung des Amtsgerichts. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin zu 1/5, dem Beklagten zu 4/5 auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.