1 Ws 49/97•Oberlandesgericht Hamm, 1997-02-11, 1 Ws 49/97
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 1 Ws 49/97 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1997-02-11
Aktenzeichen: 1 Ws 49/97
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1997:0211.1WS49.97.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Strafsenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde wird aus den zutreffenden Gründen des angefochtenen Beschlusses, die durch das Beschwerdevorbringen nicht ausgeräumt werden, auf Kosten des Beschwerdeführers als unbegründet verworfen (§473 Abs. 1 StPO).
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