6 U 14/96•Oberlandesgericht Hamm, 1997-04-21, 6 U 14/96
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 6 U 14/96 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1997-04-21
Aktenzeichen: 6 U 14/96
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1997:0421.6U14.96.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird - unter Zurückweisung des Rechtsmittels im übrigen - das am 17. November 1995 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Arnsberg abgeändert:
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 6.000,00 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 09.02.1994 zu zahlen.
Im übrigen bleibt die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben mit Ausnahme der durch die zweitinstanzliche Beweisaufnahme entstandenen Mehrkosten. Diese werden dem Kläger auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Beschwer des Klägers: unter 10.000,00 DM.
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