Oberlandesgericht Hamm, 1997-05-14, 8 UF 533/96

8 UF 533/96Obergericht14.05.1997

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 8 UF 533/96 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1997-05-14

Aktenzeichen: 8 UF 533/96

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1997:0514.8UF533.96.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Senat für Familiensachen

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 26. November 1996 verkündete Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Gelsenkirchen-Buer unter Zurückweisung des Rechtsmittels im übrigen teilweise - d.h. für den Zeitraum vom 1. August 1996 bis zum 30. April 1997 - abgeändert.

Der Beklagte wird insoweit verurteilt, an die Klägerin Trennungsunterhalt in monatlicher Höhe von 1.714,00 DM zu zahlen, abzüglich für August 1996 gezahlter 643,00 DM.

Im übrigen bleibt die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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