1 Ws 346+352/97•Oberlandesgericht Hamm, 1997-10-13, 1 Ws 346+352/97
Oberlandesgericht Hamm, 1997-10-13, 1 Ws 346+352/97
1 Ws 346+352/97Obergericht13.10.1997
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 1 Ws 346+352/97 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1997-10-13
Aktenzeichen: 1 Ws 346+352/97
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1997:1013.1WS346.352.97.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Strafsenat
Tenor
Der angefochtene Beschluß wird aufgehoben.
Die Vollziehung der Entscheidung des Vorsitzenden der 1. großen Strafkammer des Landgerichts Bochum vom 1. Oktober 1997 betreffend die Anordnung von Beugehaft wird gemäß §307 Abs. 2 StPO ausgesetzt.
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