6 U 64/97•Oberlandesgericht Hamm, 1998-02-12, 6 U 64/97
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 6 U 64/97 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1998-02-12
Aktenzeichen: 6 U 64/97
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1998:0212.6U64.97.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 19. Dezember 1996 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Hagen wird zurückgewiesen.
Die Beklagten tragen die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagten können die Vollstreckung abwenden gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils beizutreibenden Betrages, sofern nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Beschwer der Beklagten: über 60.000,00 DM.
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