Oberlandesgericht Hamm, 1998-05-06, 15 W 82/98

15 W 82/98Obergericht06.05.1998

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 15 W 82/98 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1998-05-06

Aktenzeichen: 15 W 82/98

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1998:0506.15W82.98.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Die sofortige weitere Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Beteiligten zu 1) tragen die Gerichtskosten des Verfahrens der sofortigen weiteren Beschwerde. Sie haben die in dieser Instanz den Beteiligten zu 2) und 3) entstandenen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.

Der Gegenstandswert des Verfahren der sofortigen weiteren Beschwerde wird auf 16.520,00 DM festgesetzt.

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