Oberlandesgericht Hamm, 1998-05-15, 2 Ss 601/98

2 Ss 601/98Obergericht15.05.1998

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 2 Ss 601/98 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1998-05-15

Aktenzeichen: 2 Ss 601/98

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1998:0515.2SS601.98.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Tenor

Das angefochtene Urteil wird mit den zugrundeliegenden Feststellungen aufgehoben.

Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Landgericht Dortmund zurückverwiesen.

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