Oberlandesgericht Hamm, 1998-06-04, 6 U 150/97

6 U 150/97Obergericht04.06.1998

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 6 U 150/97 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1998-06-04

Aktenzeichen: 6 U 150/97

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1998:0604.6U150.97.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 29. April 1997 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Essen wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufungsinstanz tragen zu 5/7 der Beklagte zu 1) und im übrigen die Beklagten als Gesamtschuldner.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Beschwer der Beklagten: unter 10.000,00 DM.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.