31 U 59/98•Oberlandesgericht Hamm, 1998-08-17, 31 U 59/98
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 31 U 59/98 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1998-08-17
Aktenzeichen: 31 U 59/98
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1998:0817.31U59.98.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 31. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Land-gerichts Siegen vom 23. Januar 1998 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten der Berufung.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beschwer der Klägerin übersteigt 60.000,00 DM nicht.
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