9 U 81/98•Oberlandesgericht Hamm, 1998-08-18, 9 U 81/98
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 9 U 81/98 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1998-08-18
Aktenzeichen: 9 U 81/98
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1998:0818.9U81.98.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 9. Februar 1998 verkündete Urteil des Einzelrichters der 4. Zivilkammer des Landgerichts Arnsberg wird zurückgewiesen.
Auf die Anschlußberufung des Klägers wird das genannte Ur-teil abgeändert und wie folgt neu gefaßt:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger eine weitere Entschädigung in Höhe von 9.938,30 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 7. November 1996 abzüglich am 5. Dezember 1997 gezahlter 2.070,00 DM zu zahlen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Es beschwert die Beklagte in Höhe von 7.868,00 DM.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.