2 UF 73/98•Oberlandesgericht Hamm, 1998-08-25, 2 UF 73/98
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 2 UF 73/98 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1998-08-25
Aktenzeichen: 2 UF 73/98
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1998:0825.2UF73.98.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Familiensenat
Tenor
Auf die Beschwerde des Antragstellers wird das am 13. Januar 1998 verkündete Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Coesfeld im Ausspruch zur elterlichen Sorge abgeändert:
Der Antrag der Antragsgegnerin auf Übertragung der allei-nigen elterlichen Sorge wird zurückgewiesen.
Es wird festgestellt, daß die gemeinsame elterliche Sorge für die Kinder, fortbesteht.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
Der Beschwerdewert wird auf 1.500,00 DM festgesetzt.
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