6 U 15/98•Oberlandesgericht Hamm, 1998-08-31, 6 U 15/98
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 6 U 15/98 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1998-08-31
Aktenzeichen: 6 U 15/98
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1998:0831.6U15.98.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 28. November 1997 verkündete Urteil der 16. Zivilkammer des Landgerichts Münster wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen zu 3/4 der Beklagte zu 2) allein und im übrigen die Beklagten als Gesamtschuldner.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Beschwer der Beklagten unter 30.000,00 DM.
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