5 UF 262/98•Oberlandesgericht Hamm, 1998-09-25, 5 UF 262/98
Oberlandesgericht Hamm, 1998-09-25, 5 UF 262/98
5 UF 262/98Obergericht25.09.1998
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 5 UF 262/98 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1998-09-25
Aktenzeichen: 5 UF 262/98
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1998:0925.5UF262.98.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Senat für Familiensachen
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 12. September 1997 verkündete Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Hagen unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und wie folgt neu gefaßt:
Der gerichtliche Vergleich des Amtsgerichts Hagen vom 3. Februar 1995 (52 F 106/94) wird zu Ziffer 3) dahin ab-
geändert, daß der Kläger ab 1. Juli 1997 nur noch ver-pflichtet ist, an die Beklagte Ehegattenunterhalt in Höhe von 690,00 DM monatlich zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die in erster Instanz entstandenen Kosten des Rechtsstreits tragen zu 80 % der Kläger und zu 20 % die Beklagte.
Die Kosten der Berufungsinstanz tragen zu 90 % der Kläger und zu 10 % die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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