Oberlandesgericht Hamm, 1998-10-16, 20 U 60/98

20 U 60/98Obergericht16.10.1998

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 20 U 60/98 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1998-10-16

Aktenzeichen: 20 U 60/98

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1998:1016.20U60.98.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 12. Dezember 1997 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Essen wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten der Berufung. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 20.000,00 DM abzuwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Beide Parteien können die Sicherheit auch durch Bankbürgschaft erbringen.

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