28 U 79/97•Oberlandesgericht Hamm, 1998-10-20, 28 U 79/97
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 28 U 79/97 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1998-10-20
Aktenzeichen: 28 U 79/97
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1998:1020.28U79.97.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 28. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das am 17. Februar 1997 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagte kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 16.000,00 DM abwenden, wenn nicht die Kläger zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
Den Parteien bleibt nachgelassen, Sicherheit auch durch selbstschuldnerische, unbedingte, unbefristete Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlichen Sparkasse zu erbringen.
Die Beschwer des Beklagten beträgt 93.500,00 DM.
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