Oberlandesgericht Hamm, 1998-11-02, 18 U 89/98

18 U 89/98Obergericht02.11.1998

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 18 U 89/98 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1998-11-02

Aktenzeichen: 18 U 89/98

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1998:1102.18U89.98.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Kläger gegen das am 13. Februar 1998 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund wird zurückgewiesen.

Die Anschlußberufung der Beklagten wird mit der Einschränkung zurückgewiesen, daß auf das Rechtsmittel die den Klägern zuerkannten Zinsen auf 4 % seit dem 20.07.1997 herabgesetzt werden.

Von den Kosten der Berufung haben 84 % die Kläger und 16 % die Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Es beschwert keine der Parteien in Höhe der Revisionssumme.

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