6 U 111/98•Oberlandesgericht Hamm, 1998-11-12, 6 U 111/98
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 6 U 111/98 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1998-11-12
Aktenzeichen: 6 U 111/98
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1998:1112.6U111.98.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das am 15. April 1998 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Bochum abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger einschließ-lich der durch die Streithilfe veranlaßten Kosten.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Beschwer des Klägers: unter 30.000,00 DM.
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