34 U 68/98•Oberlandesgericht Hamm, 1998-11-20, 34 U 68/98
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 34 U 68/98 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1998-11-20
Aktenzeichen: 34 U 68/98
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1998:1120.34U68.98.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 34. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das am 30. Januar 1998 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn mit dem ihm zugrundeliegenden Verfahren aufgehoben.
Die Sache wird zur Verhandlung und Entscheidung, auch über die außergerichtlichen Kosten der Parteien im Berufungsverfahren einschließlich der Kosten der Streithelferin, an das Landgericht zurückverwiesen,
Von der Erhebung von Gerichtskosten für das Berufungsverfahren wird abgesehen.
Die Beschwer beider Parteien übersteigt 60.000,00 DM.
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