4 U 128/98•Oberlandesgericht Hamm, 1998-11-24, 4 U 128/98
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 4 U 128/98 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1998-11-24
Aktenzeichen: 4 U 128/98
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1998:1124.4U128.98.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das am 12. März 1998 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Hagen wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar und beschwert den Beklagten mit 20.000,00 DM (zugleich Streitwert für das Berufungsverfahren).
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.