11 WF 224/98•Oberlandesgericht Hamm, 1998-11-27, 11 WF 224/98
Oberlandesgericht Hamm, 1998-11-27, 11 WF 224/98
11 WF 224/98Obergericht27.11.1998
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 11 WF 224/98 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1998-11-27
Aktenzeichen: 11 WF 224/98
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1998:1127.11WF224.98.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11. Senat für Familiensachen
Tenor
Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluß des Amtsgerichts Hamm vom 11.09.1998 teilweise abgeändert.
Der Antragstellerin wird unter Beiordnung von Rechtsanwalt H aus M Prozeßkostenhilfe für folgenden Klageantrag bewilligt:
Der Beklagte wird verurteilt, beginnend mit dem auf die letzte mündliche Verhandlung folgenden Monat monatlich im voraus folgende Unterhaltsbeträge zu zahlen:
-
an die Klägerin als Trennungsunterhalt monatlich 295,00 DM;
-
für N und N1 monatlich 251,00 DM;
-
für H und H1 monatlich jeweils 199,00 DM.
Im übrigen bleibt es bei der Zurückweisung des Antrags auf Prozeßkostenhilfe.
Von der Erhebung von Gerichtskosten ist abzusehen.
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