5 UF 220/98•Oberlandesgericht Hamm, 1998-11-27, 5 UF 220/98
Oberlandesgericht Hamm, 1998-11-27, 5 UF 220/98
5 UF 220/98Obergericht27.11.1998
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 5 UF 220/98 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1998-11-27
Aktenzeichen: 5 UF 220/98
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1998:1127.5UF220.98.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Senat für Familiensachen
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels - das am 20. April 1998 verkündete Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Iserlohn teilweise abgeändert.
Der Vergleich des Amtsgerichts - Familiengericht - Iserlohn vom 15. August 1994 (14 F 50/94) wird für die Zeit von September 1997 bis einschließlich November 1998 dahin abgeändert, daß der Anspruch des Beklagten auf Kindesunterhalt entfällt.
Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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