6 U 148/97•Oberlandesgericht Hamm, 1998-11-30, 6 U 148/97
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 6 U 148/97 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1998-11-30
Aktenzeichen: 6 U 148/97
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1998:1130.6U148.97.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 27. Mai 1997 ver-kündete Urteil der 21. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsmittels ein-schließlich durch den Streitbeitritt entstandener Mehr-kosten.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Beschwer der Klägerin: unter 25.000,00 DM.
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