12 U 146/98•Oberlandesgericht Hamm, 1998-12-02, 12 U 146/98
Oberlandesgericht Hamm, 1998-12-02, 12 U 146/98
12 U 146/98Obergericht02.12.1998
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 12 U 146/98 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1998-12-02
Aktenzeichen: 12 U 146/98
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1998:1202.12U146.98.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin und des Streithelfers der Klägerin wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt.
Der Streithelfer der Klägerin trägt seine Kosten selbst.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beschwer erreicht die Revisionssumme nicht.
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