2 Ws 476/98•Oberlandesgericht Hamm, 1998-12-15, 2 Ws 476/98
Oberlandesgericht Hamm, 1998-12-15, 2 Ws 476/98
2 Ws 476/98Obergericht15.12.1998
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 2 Ws 476/98 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1998-12-15
Aktenzeichen: 2 Ws 476/98
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1998:1215.2WS476.98.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Tenor
Der angefochtene Beschluß wird dahingehend abgeändert, daß die der Pflichtverteidigerin I aus der Staatskasse zu zahlenden Dolmetscherauslagen auf 403,88 DM (in Worten: vierhundertdrei Deutsche Mark 88/100) festgesetzt werden.
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