6 WF 298/98•Oberlandesgericht Hamm, 1998-12-16, 6 WF 298/98
Oberlandesgericht Hamm, 1998-12-16, 6 WF 298/98
6 WF 298/98Obergericht16.12.1998
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 6 WF 298/98 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1998-12-16
Aktenzeichen: 6 WF 298/98
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1998:1216.6WF298.98.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat für Familiensachen
Tenor
Der angefochtene Beschluß wird abgeändert.
Auf die Erinnerung der Beteiligten zu 1) wird die Festsetzungsverfügung des Amtsgerichts - Familiengericht - C vom 15. April 1998 dahingehend abgeändert, daß die der Beteiligten zu 1) aus der Landeskasse zu zahlende weitere Vergütung (§ 124 BRAGO) auf 1.610,00 DM festgesetzt wird.
Erinnerungs- und Beschwerdeverfahren sind gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.