4 Ss 1081/98•Oberlandesgericht Hamm, 1999-01-07, 4 Ss 1081/98
Oberlandesgericht Hamm, 1999-01-07, 4 Ss 1081/98
4 Ss 1081/98Obergericht07.01.1999
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 4 Ss 1081/98 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1999-01-07
Aktenzeichen: 4 Ss 1081/98
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1999:0107.4SS1081.98.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Strafsenat
Tenor
Unter Aufhebung des Rechtsfolgenausspruchs und der diesem zu-grundeliegenden Feststellungen wird der Schuldspruch des ange-fochtenen Urteils dahin abgeändert, daß der Angeklagte (aus-
schließlich) der fahrlässigen Trunkenheit im Verkehr schul-dig ist.
Im übrigen wird die Revision verworfen.
Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an eine andere Abteilung des Amtsgerichts Steinfurt zurückverwiesen.
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