3 U 131/98•Oberlandesgericht Hamm, 1999-01-11, 3 U 131/98
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 3 U 131/98 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1999-01-11
Aktenzeichen: 3 U 131/98
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1999:0111.3U131.98.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Kläger gegen das am 5. März 1998 verkün-dete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Münster wird zurückgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Kläger können die Vollstreckung durch Sicherheitsleis-tung in Höhe von 25.000,00 DM abwenden, falls nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet, die er auch durch die unbedingte und unbefristete Bürgschaft einer deutschen Großbank, öffentlich-rechtlichen Sparkasse oder Genossenschaftsbank erbringen kann.
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