27 U 141/97•Oberlandesgericht Hamm, 1999-01-12, 27 U 141/97
Oberlandesgericht Hamm, 1999-01-12, 27 U 141/97
27 U 141/97Obergericht12.01.1999
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 27 U 141/97 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1999-01-12
Aktenzeichen: 27 U 141/97
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1999:0112.27U141.97.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 27. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 27. Mai 1997 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Essen wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsrechtszuges. Das Urteil ist vorläufig volfstreckbar.
Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 20.000,00 DM abzuwenden, wenn nicht der Beklagte Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Den Parteien wird nachgelassen, die Sicherheit auch durch Beibringung einer Prozeßbürgschaft eines in der Bundesrepublik Deutschland als Zoll- und Steuerbürge zugelassenen Kreditinstitutes zu erbringen.
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