Oberlandesgericht Hamm, 1999-01-21, 18 U 109/98

18 U 109/98Obergericht21.01.1999

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 18 U 109/98 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1999-01-21

Aktenzeichen: 18 U 109/98

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1999:0121.18U109.98.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 22. April 1998 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Hagen abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Es beschwert keine der Parteien in Höhe der Revisionssumme.

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