Oberlandesgericht Hamm, 1999-01-21, 18 U 142/98

18 U 142/98Obergericht21.01.1999

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 18 U 142/98 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1999-01-21

Aktenzeichen: 18 U 142/98

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1999:0121.18U142.98.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 17.06.1998 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Bochum abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 21.217,50 DM nebst 4% Zinsen seit dem 02.09.1997 abzüglich am 25.11.1997 gezahlter 14.481,50 DM zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beschwer der Beklagten liegt unter der Revisionssumme.

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