2 Ws 369/98•Oberlandesgericht Hamm, 1999-01-25, 2 Ws 369/98
Oberlandesgericht Hamm, 1999-01-25, 2 Ws 369/98
2 Ws 369/98Obergericht25.01.1999
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 2 Ws 369/98 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1999-01-25
Aktenzeichen: 2 Ws 369/98
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1999:0125.2WS369.98.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Tenor
Der angefochtene Beschluß wird abgeändert.
Die dem Beschwerdeführer nach dem Urteil des Landgerichts Bochum vom 15. Dezember 1997 zu erstattenden notwendigen Auslagen werden anderweitig auf 3.738,54 DM (in Worten: dreitausendsiebenhundertachtunddreißig 54/100 Deutsche Mark) nebst 4 % Zinsen seit dem 2. März 1998 festgesetzt.
Das weitergehende Rechtsmittel wird verworfen.
Der Beschwerdeführer trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens nach einem Beschwerdewert von 1.003,26 DM zu 1/3. Die notwendigen Auslagen des Beschwerdeführers im vorliegenden Beschwerdeverfahren trägt dieser zu 1/3 und die Staatskasse zu 2/3.
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