27 U 246/98•Oberlandesgericht Hamm, 1999-02-02, 27 U 246/98
Oberlandesgericht Hamm, 1999-02-02, 27 U 246/98
27 U 246/98Obergericht02.02.1999
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 27 U 246/98 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1999-02-02
Aktenzeichen: 27 U 246/98
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1999:0202.27U246.98.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 27. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 25. Juni 1998 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld abgeändert.
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 50.000,00 DM nebst 5 % Zinsen seit dem 23.08.1996 zu zahlen, und zwar Zug um Zug gegen Abtretung der eventuell bestehenden Kauf-preisansprüche gegen die Firma C1.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beschwer des Beklagten übersteigt nicht 60.000,00 DM.
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