Oberlandesgericht Hamm, 1999-02-09, 2 UF 517/98

2 UF 517/98Obergericht09.02.1999

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 2 UF 517/98 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1999-02-09

Aktenzeichen: 2 UF 517/98

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1999:0209.2UF517.98.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Familiensenat

Tenor

Auf die Beschwerde des Antragsgegners vom 21.12.1998 wird der Beschluß des Amtsgerichts - Familiengerichts - Essen vom 26.11.1998 abgeändert.

Der Antrag auf Ersetzung der Einwilligung des Antragsgeg-ners in die Namensänderung seiner Kinder wird zurückgewie-sen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nach einem Gegenstandswert von 5.000,00 DM der Antragstellerin auf-erlegt.

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