Oberlandesgericht Hamm, 1999-02-09, 2 Ws 46/99

2 Ws 46/99Obergericht09.02.1999

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 2 Ws 46/99 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1999-02-09

Aktenzeichen: 2 Ws 46/99

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1999:0209.2WS46.99.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Tenor

Die Beschwerde wird auf Kosten der Staatskasse, die auch die insoweit entstandenen notwendigen Auslagen des Ange-klagten zu tragen hat, als unzulässig verworfen.

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