13 U 91/98•Oberlandesgericht Hamm, 1999-02-10, 13 U 91/98
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 13 U 91/98 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1999-02-10
Aktenzeichen: 13 U 91/98
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1999:0210.13U91.98.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Zivilsenat
Tenor
Die Berufungen der Beklagten zu 2) und 3) gegen das am 19. Februar 1998 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Arnsberg werden zurückgewiesen.
Die Anschlußberufung der Klägerin gegen das genannte Urteil wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, daß das von dem Landgericht ausgeurteilte Schmerzensgeld, soweit es die Beklagten zu 2) und 3) angeht, seit dem 31. Oktober 1997 mit 4 % zu verzinsen ist.
Von den Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin 45 % und die Beklagten 55 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Es beschwert die Beklagten in Höhe von 18.000,- DM und die Klägerin um 15.000,- DM.
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