3 U 41/98•Oberlandesgericht Hamm, 1999-02-17, 3 U 41/98
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 3 U 41/98 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1999-02-17
Aktenzeichen: 3 U 41/98
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1999:0217.3U41.98.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Familiensenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 16. Januar 1998 ver-kündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Siegen wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die Vollstreckung aus dem Urteil durch
Sicherheitsleistung oder Hinterlegung von 18.000,00 DM ab-wenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leisten.
Alle Parteien können Sicherheit auch durch die unbedingte und unbefristete, selbstschuldnerische Bürgschaft eines in der Bundesrepublik als Zoll- und Steuerbürgen zugelassenen Kreditinstituts erbringen.
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