Oberlandesgericht Hamm, 1999-02-18, 6 U 213/98

6 U 213/98Obergericht18.02.1999

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 6 U 213/98 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1999-02-18

Aktenzeichen: 6 U 213/98

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1999:0218.6U213.98.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 03. September 1998 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund wird zurückgewiesen mit der Klarstellung, daß in der Haftpflichtversicherung die Leistungsfreiheit der Be-klagten auf 10.000,00 DM begrenzt ist.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsmittels.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Beschwer des Klägers: unter 35.000,00 DM.

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