Oberlandesgericht Hamm, 1999-03-02, 27 U 257/98

27 U 257/98Obergericht02.03.1999

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 27 U 257/98 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1999-03-02

Aktenzeichen: 27 U 257/98

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1999:0302.27U257.98.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 27. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 29. Juli 1998 verkündete Urteil der 13. Zivilkammer des Landgerichts Bochum abgeändert.

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 34.200,00 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 23. Juni 1998 zu zahlen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beschwer des Beklagten übersteigt nicht 60.000,00 DM.

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